Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, daß neben seinen speziellen
rechtlichen Aspekten mehr als andere Rechtsgebiete Emotionen
berührt. Das gilt besonders für den Fall einer
bevorstehenden Trennung oder Scheidung. Das einstige Vertrauen der
Beziehung schwindet, wenn es um Fragen geht, wie z.B. zur Höhe von
Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt
geht.
Der Umgang mit dem gemeinsamen Kind und die Ausübung der
gemeinsamen
elterlichen Sorge bergen Konflikte. Nicht immer besteht Einigkeit zum
küftigen Lebensmittelpunkt des Kindes (bei der Mutter oder dem
Vater) oder das
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Unkenntnis der eigenen Rechte
verunsichert einen und nicht selten werden in der Ehe nicht (mehr)
ausgetragene Konflikte in die Trennung hineingetragen. Weitere Fragen
können sich ergeben aus gemeinsamen Schulden, die Zuteilung der
Ehewohnung,
Fragen zum Versorgungsausgleich etc. Vor oder auch im Rahmen von einem
Scheidungsverfahren können hierzu einvernehmliche Regelungen
getroffen werden. Falls es (zunächst) nicht zu einer Einigung
kommt, können die Fragen gerichtlich geklärt werden. Die
Streitigkeiten im Rahmen einer Ehescheidung
sind zwar immer wieder ähnlich, aber schon alleine wegen der
unterschiedlichen Persöhnlichkeitsstruktur des jeweiligen
Mandanten und dessen "Gegner" ist ein individuelles Eingehen auf jeden
dieser vermeindlich gleich gelagerten Fälle geboten. Insbesondere
dann, wenn Kinder im Spiel sind, wird im Rahmen einer Scheidung oft
besonders gestritten. Nicht
selten kommt es zu einer vorläufigen oder einer einstweiligen
Anordnung, in der Regel wegen einer Umgangsverweigerung durch die
Ehefrau bzw. Unterlassung von Unterhaltszahlungen durch den Ehemann.
Aber selbst, wenn es soweit kommt, sollte das Ziel sein, den Kindern,
die für ein Scheitern der Ehe (bzw nichteheliche
Lebensgemeinschaft) gerade nicht verantwortlich sind,
jedenfalls mittelfristig eine Basis zu geben, mit der ihnen beide
Eltern erhalten bleiben. Kinder brauchen diese Perspektive und
dafür sind beide Eltern verantwortlich. Wählen Sie einen
Anwalt (Scheidungsanwalt), mit dem Sie sich vorstellen können,
über einen längeren Zeitraum zusammen zu arbeiten und der
nicht alleine darauf abstellt, einen weiteren Fall wie die anderen auch
einfach nur schnell abzuarbeiten, sondern der zuhört, Sie
zielführend
begleitet und mit sachlicher Distanz und gegebenenfalls auch
Beharrlichkeit Ihre Interessen wahrt. Das gilt natürlich auch,
wenn Sie nicht verheiratet sind oder keine Kinder mit betroffen sind
(mehr: rechtsanwalt_familienrecht_muenchen_ehescheidung_unterhalt_sorgerecht_ehevertrag.html).
Mit Ihren Emotionen kann umgegangen werden.
Anwalt für Familienrecht:
Rechtsanwalt Thomas Richter
Ainmillerstraße 33, 80801 München (Schwabing)
Tel.: 089 / 489 966 58, Fax.: 089 / 489 966
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